Batterieverordnung

 

1. Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien


Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich
verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann. Sie können Altbatterien an
einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Auch wir sind als Vertreiber von Batterien
zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet, wobei sich unsere Rücknahme-Verpflichtung auf Altbatterien
der Art beschränkt, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben. Altbatterien
vorgenannter Art können Sie daher bitte ausreichend frankiert an uns zurücksenden.


2. Bedeutung der Batteriesymbole


Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne (s. u.) gekennzeichnet. Dieses Symbol
weist darauf hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen.
Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masse% Blei
Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masse% Cadmium
Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masse% Quecksilber


„Hinweise zur Batterieentsorgung


Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien
enthalten, sind wir verpflichtet, Sie auf folgendes hinzuweisen:
Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endnutzer gesetzlich verpflichtet. Sie können
Altbatterien, die wir als Neubatterien im Sortiment führen oder geführt haben, unentgeltlich an
unserem Versandlager (Versandadresse) zurückgeben. Die auf den Batterien abgebildeten Symbole
haben folgende Bedeutung:
Das Symbol der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, dass die Batterie nicht in den Hausmüll
gegeben werden darf.


Besonderheiten beim Verkauf von Starterbatterien


Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Fahrzeugbatterien sind wir, soweit Sie Endverbraucher sind
gemäß § 10 BattG verpflichtet, je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich
Umsatzsteuer zu erheben, wenn Sie zum Zeitpunkt des Kaufs einer neuen Fahrzeugbatterie keine
Fahrzeug-Altbatterie zurückgeben. Das Pfand ist im Kaufpreis enthalten und wird neben dem
Endpreis am Artikel ausgewiesen.
Geben Sie bei uns eine Fahrzeug-Altbatterie zurück, die wir entsprechend § 9 BattG als Neubatterie
im Sortiment führen oder geführt haben, sind wir im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften verpflichtet,
diese kostenlos zurückzunehmen und den Pfandbetrag zurückzuerstatten.
Soweit wir entsprechend § 10 Abs. 1 Satz 3 BattG eine Pfandmarke ausgegeben haben, ist die
Erstattung des Pfandes bei der Rückgabe der Fahrzeug-Altbatterie von der Rückgabe der Pfandmarke
abhängig.
Rückgabeort ist die im Impressum aufgeführte Adresse.
Eine Rücksendung der Altbatterie per Post ist aufgrund der Gefahrgutverordnung nicht zulässig.
Fahrzeug-Altbatterien können alternativ auch kostenlos bei Wertstoff- und Recyclinghöfen abgegeben
werden. Das von uns erhobene Pfand wird von den öffentlich – rechtlichen Wertstoff- und
Recyclinghöfen nicht zurückerstattet. Sie haben dort aber die Möglichkeit, sich die Rückgabe der
Fahrzeug-Altbatterie auf unserer Rechnung quittieren zu lassen. Gegen Vorlage der quittierten
Rechnung erhalten Sie das Batteriepfand von uns zurück.
Bitte beachten Sie die vorstehenden Hinweise.“


Bei weiteren Fragen oder auch, wenn der Händler um die Ecke keine BATT- Box hat, wenden Sie sich bitte
an das GRS INFOTELEFON 01800-55111, www.GRS-Batterien.de, Stiftung Gemeinsames
Rücknahmesystem Batterien, Heidenkampsweg 44, 20097 Hamburg.


Die Umwelt und Dirk Höfig sagen Dankeschön!

 

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